Krankenversicherung auf Urlaubsreisen
Da die Ferienzeit naht, ist es wichtig, dass sich Grenzpendler über die Krankenversicherung für sich und ihre Familienmitglieder Gedanken machen.
Ein in Dänemark versicherter Grenzpendler hat eine Versichertenkarte, ”Det særlige sundhedskort”, die eine internationale Reisekrankenversicherung beinhaltet. Diese gilt innerhalb der EU und ausgewählter anderer Länder. Alle Details kann man bei www.sos.dk nachlesen. Die gelbe dänische Versichertenkarte, die alle Grenzpendler haben (jedoch nicht ihre familienversicherten Angehörigen), garantiert in den entsprechenden Ländern bei Ferien- und Studienaufenthalten eine Behandlung, die der in Dänemark üblichen entspricht, wenn der Gesamtaufenthalt nicht länger als vier Wochen dauert. Dies kann in Einzelfällen bedeuten, dass man eine private Behhandlung in Anspruch nehmen kann. Im Krankheitsfalle ruft man SOS international an. Deren Personal regelt dann alles weiter mit Ärzten, Krankenhäusern und Verwaltung.
Achtung: Die dänische Versichertenkarte gilt nicht als solche, mann muss Kontakt mit SOS international aufnehmen.
Chronisch Kranke sollten vor Reiseantritt SOS international kontaktieren. Benötigt man bestimmte Medikamente, sollte man einen entsprechenden Vorat mitnehmen, auch über den Bedarf hinaus, um für eventuellen Reiseverzögerungen gewappnet zu sein.
Die internationale Reiseversicherung gilt nicht für Dienstreisen oder andere mit der Arbeit in Verbindung stehende Reisen, auch nicht für kombinierte Reisen. Mitversicherte Familienangehörige erhalten eine blaue Versichertenkarte von der dänischen Versicherungskommune. Der Grenzpendler kann wählen, welche Karte er benutzt, die Familienmitglieder nicht, da sie nur die blaue Karte haben.
Die blaue Versichertenkarte gibt allen Unionsbürgern im entsprechenden Land die gleichen Rechte, wie den Bürgern eben dieses Landes. Dies kann z.Bsp. bedeuten, dass man einen Teil der Rechnung selbst bezahlen muss (in Frankreich z.Bsp. 20%) oder aber sich selbst mit Essen und Bettwäsche versorgen muss wie teilweise in Griechenland. Keine der beiden Karten deckt jedoch einen eventuellen Heimtransport. Diese Beispiele zeigen, dass es wichtig ist, eine private Zusatzversicherung für diese Fälle abzuschließen. Darüber hinaus ist es wichtig, sich selbst über die Leistungen beider Versichertenkarten zu informieren und auch mit den Versicherungsbedingungen im Reiseland vertraut zu machen.
Geht die Reise nach Dänemark, haben die Angehörigen des Grenzpendlers nur Anspruch auf notwendige Behandlungen. Hier reicht im Regelfall die gelbe Karte des Grenzpendlers.
Keine der beiden Karten gewährt Versicherungsschutz, wenn die Behandlung selbst Zweck der Reise ist.
Ist man gezwungen, die blaue Karte anstatt der gelben dänischen zu benutzen, kann man auch im Nachhinein Erstattungen von SOS bekommen, was jedoch mühsamer ist.
Die blaue Karte gilt grundsätzlich nicht im Wohnland und auch nicht im Ausstellungsland. Die offizielle Bezeichnung für die blaue Karte ist EHIC – European Health Insurance Card.














