Region Sønderjylland - Schleswig Til Region SyddanmarkTil forsiden

Vorstand

§ 6 Vorstand

a) Der Vorstand besteht aus 8 Mitgliedern. Der Vorsitzende der Regionalversammlung ist gleichzeitig der Vorsitzende des Vorstandes, der stellvertretende Vorsitzende gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes. Jede Partnerverwaltung benennt ein Vorstandsmitglied sowie einen Vertreter im Verhinderungsfall. Die Vertretung soll Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der Regionalversammlung sein. Die Mitglieder behalten ihr Amt, bis die jeweiligen Nachfolger durch die deutsche und dänische Seite benannt sind. Im Verhinderungsfall benachrichtigt das Mitglied seinen Stellvertreter und das Regionskontor.

b) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere:

· Vertretung der Region Sønderjylland-Schleswig nach außen.

· Entscheidungen, soweit sie nicht der Regionalversammlung vorbehalten sind.

· Vorbereitung und Vorlage von Beschlussangelegenheiten für die Regio­nal­versammlung.

· Ausführung von Beschlüssen, welche die Regionalversammlung gefasst hat.

· Lenkung, Beratung sowie Förderung des Sekretariates, insbesondere Genehmigung und Überwachung der Einhaltung des    Handlungsplans.

· Einsetzung von Fachgruppen für spezielle Aufgaben oder als Dialogforen, die in erster Linie aus Fachleuten bestehen.

· Verabschiedung einer Geschäftsordnung.

c) Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 5 Mitgliedern beschlussfähig. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, wobei grundsätzlich ein Konsens anzustreben ist. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Neinstimmen. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Vorstandes.

d) Der Vorstand tritt bei Angelegenheiten von größerer Bedeutung durch seinen Vorsitz (Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender) auf. Entscheidungen über Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung stimmt der Vorsitz miteinander ab.

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Letzte Aktualisierung am 12-01-2010 Region Sønderjylland - Schleswig.

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