Digitale Einreiseanmeldung in Deutschland (06.04.2021)
Personen die nach Deutschland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem internationalen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen vor der Einreise eine digitale Registrierung vornehmen. Maßgeblich für die Verpflichtung zur Einreiseanmeldung ist die Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavisrun-Einreiseverordnung) die seit dem 14.01.2021 in Kraft getreten ist.
Beim Anklicken des Links unter diesem Text, gelangen sie direkt zu der Coronavirus-Einreiseverodnung der Bundesregierung, welche auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht wurde.
Personen die nach der Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung von der Einreiseanmeldungsverpflichtung ausgenommen sind, müssen keine Einreiseanmeldung vornehmen.
Dies gilt unter anderem für Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen. Dies umfasst somit auch Pendler, die täglich zur Ausführung Ihrer Arbeit in ein Risikogebiet (z.B. Dänemark) pendeln und sich dort maximal 24 Stunden aufhalten, sowie Pendler die täglich für die Ausführung Ihrer Arbeit nach Deutschland (z.B. Schleswig-Holstein) einreisen und sich hier nicht mehr als 24 Stunden aufhalten.
Beim Anklicken des Links unter diesem Text, gelangen Sie zu einem Artikel zur Einreiseanmeldung des Landes Schleswig-Holstein.
Bitte prüfen Sie vor der Einreise nach Deutschland die aktuellen Reisewarnungen der jeweiligen Länder sowie die Quarantäneverordnung des jeweiligen Bundeslandes in das Sie reisen möchten und die geltenden Regeln in Bezug auf die Quarantäneverpflichtung bzw. Testverpflichtungen.
Eine Einreiseanmeldung kann über die Internetseite www.einreiseanmeldung.de vorgenommen werden. Falls die Möglichkeit einer digitalen Einreiseanmeldung nicht besteht, kann alternativ eine Ersatzmitteilung in Papierform ausgefüllt werden.
Beim Anklicken des Links unter diesem Text kommen Sie direkt auf die Seite des Bundesgesundheitsministeriums, mit Informationen für Reisende.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html
Beim Anklicken des Links unter diesem Text werden Sie zur Ersatzmitteilung in Papierform weitergeleitet.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de
/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Infoblatt/2021/DEU.pdf
Übersichtstabellen zu Einreisebeschränkungen, Test- und Quarantäneverpflichtungen
Einreisesituationen u. Tabelle - Personen mit Wohnsitz in Dänemark - DE
Einreisesituationen u. Tabelle - Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein - DE
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