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Überprüfung des eingefrorenen Feriengeldes


10.02.2021


Ab sofort ist es möglich, unter borger.dk das im Fond „Lønmodtagernes Feriemidler“ eingefrorene Feriengeld einzusehen. Hierfür benötigt man eine NemID. Die Arbeitgeber in Dänemark hatten bis zum 31.12.2020 Zeit die Summe des eingefrorenen Feriengeldes an den Fond zu übermitteln. Nun ist in dem System zu sehen, was der Arbeitgeber übermittelt hat. In dem System ist angegeben, wie viel Feriengeld insgesamt in dem Fond liegt, welche Summe man bereits im Herbst 2020 ausgezahlt bekommen hat, wenn man die Sonderauszahlungsmöglichkeit von Feriengeld für bis zu 3 Wochen aufgrund von Covid-19 in Anspruch genommen hat und wie viel Feriengeld noch in dem Fond zur Verfügung steht.

Im März 2021 erhalten Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich auch den Restbetrag der noch im Fond liegt auszahlen zu lassen. Wer sich noch nichts auszahlen lassen hat, kann im März 2021 auch die Auszahlung der gesamten Summe beantragen. Das eingefrorenen Feriengeld, stammt aus dem Zeitraum September 2019 bis August 2020 und wurde im Rahmen des Übergangs vom alten zum neuen Feriengesetz eingefroren.

Arbeitnehmer sollten prüfen, ob die Angaben im Fond „Lønmodtagernes Feriemidler“ auf borger.dk korrekt sind. Grundlage für die Berechnung ist der ferienberechtigte Lohn für den Zeitraum September 2019 bis August 2020. Dieser ist meist auf der Lohnabrechnung ersichtlich. Sollte dieser nicht auf der Lohnabrechnung angegeben sein, kann dieser beim Arbeitgeber erfragt werden. Das eingefrorene Feriengeld sollte 12,5% des ferienberechtigten Lohns für den oben genannten Zeitraum ausmachen. Eine Anleitung zur Überprüfung des Feriengeldes in dänischer Sprache ist auch in dem System zu finden.

Sollten die Angaben im System nicht korrekt sein oder gar keine Angaben in dem System ersichtlich sein, kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber.

Beim Anklicken des Links unter diesem Text, gelangen Sie auf die Homepage www.borger.dk, auf der Sie Ihr Feriengeld einsehen können.

https://www.borger.dk/Handlingsside?selfserviceId=eb55ce23-fa9a-4b26-8e94-f5c38037cfbb&referringPageId=650ddf9b-e874-4b5a-9a36-2fb3ae227a8a

Für weitere Informationen zum eingefrorenen Feriengeld und zum neuen Feriengesetz, klicken Sie auf den Link unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf unsere Homepage, mit Informationen zum Feriengesetz in Dänemark.

https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/arbeitsmarkt/urlaubsentgelt.php

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