Fahrradbeleuchtung in Dänemark und Deutschland
Dänemark
Welche Beleuchtung an Fahrrädern montiert sein darf bzw. muss
Leuchten an einem gewöhnlichen Fahrrad
Ein Fahrrad mit zwei Rädern muss mit mindestens einem Scheinwerfer und mindestens einem Rücklicht versehen sein.
Anforderungen an Leuchten
Eine Fahrradleuchte muss in einer Entfernung von mindestens 300 Meter deutlich sichtbar sein, ohne dabei zu blenden. Außerdem muss sie von der Seite sichtbar sein. Der Scheinwerfer muss mit einem weißen, bläulichen oder gelblichen Licht leuchten. Scheinwerfer mit einem weißen oder bläulichen Licht dürfen blinken, mindestens 120 Mal pro Minute. Scheinwerfer mit einem gelblichen Licht dürfen nicht blinken.
Das Rücklicht muss rot leuchten. Das Rücklicht darf blinken, aber dann mindestens 120 Mal pro Minute.
Montage von Leuchten
Leuchten sind am Fahrrad und nicht am Radfahrer zu montieren. Leuchten in der Hosentasche und am Bein dürfen nicht allein zum Einsatz kommen, aber gerne als Ergänzung zu den am Fahrrad montierten Leuchten.
Grenzüberschreitender Einsatz
Laut der deutschen Polizei dürfen Leuchten an Fahrrädern, die in Dänemark zugelassen sind, auch in Deutschland benutzt werden.
Quelle: Dansk Cyklist Forbund – www.dcf.dk
Deutschland
Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern in Anlehnung an §67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO § 67)
Eine vollständige Information kann nur durch die Lektüre o.a. Vorschrift erreicht werden.
Zugelassen sind Lichtmaschine (Dynamo) oder Batteriebeleuchtung, beides mit mindestens 3 Watt und 6 Volt.
Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht, sowie mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.
Auf der Rückseite gelten dieselben Regeln, aber mit rotem Licht.
Die Reifen müssen mit einem umlaufenden reflektierenden weißen Streifen ausgestattet sein, alternativ mit Speichenrückstrahlern an Vorder- und Hinterrad.
Die Pedale müssen mit nach vorne und hinten wirkenden Rückstrahlern ausgestattet sein.
Rennräder: Während offiziell zugelassenen Fahrradrennen benötigt das Rennrad keine Beleuchtung oder Leuchtmittel.
Kinderräder, die zum spielerischen Umherfahren auf dem Gehweg oder in Spielstraßen dienen, müssen keine Beleuchtung haben und dürfen dementsprechend nur auf Gehwegen genutzt werden.
Quelle: www.adfc.de
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