Hinterbliebenenrenten
- Hinterbliebenenrenten in Deutschland
- Hinterbliebenenrenten in Dänemark
- Hinterbliebenenrenten für Grenzpendler
Hinterbliebenenrenten in Deutschland
In Deutschland werden aus den Ansprüchen eines Versicherten Witwen- und Waisenrenten gezahlt. Wie hoch diese Ansprüche sind, hängt von den eingezahlten Beiträgen und Versicherungsjahren oder von der Besoldungsgruppe und den Dienstjahren (Beamte) ab. Unter Witwen sind auch Witwer gemeint.
Der Rentenanspruch besteht grundsätzlich, es kann jedoch zu einer Kürzung aufgrund eigener Einkommen der Witwen- und Waisen kommen. Will man diesbezüglich näheres erfahren, z.B. zur Höhe der Rente für einen Ehegatten im schlimmsten Falle, sollte man sich von der deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Beamte können sich an ihren Dienstherrn wenden.
Für Grenzpendler aus Dänemark ist es wichtig, dass sie ihre Angehörigen über diese Rentenmöglichkeit informieren, da diese Renten in Dänemark heutzutage unbekannt sind.
Hinterbliebenenrenten in Dänemark
Witwen- und Waisenrenten wie in Deutschland gibt es in Dänemark seit geraumer Zeit nicht mehr.
Auch sollten die Angehörigen darüber informiert sein, dass bei der dänischen Arbeitsmarktpension ("arbejdsmarkedspension") solche Renten u.U. versichert sind, so wie dort meist eine Lebensversicherung mit eingeschlossen ist. Nichtverheiratete sollten ihre Partner bei den Pensionsfonds als berechtigte Personen registrieren lassen.
Wichtig: Für Kinder unter 18 Jahren kann ein besonderer Kinderzuschuss („særligt børnetilskud“) gezahlt werden. Dieser kann auch an Witwen oder Witwer ehemaliger Grenzpendler gezahlt werden.
Hinterbliebenenrenten für Grenzpendler
Pendler von Deutschland nach Dänemark
Für Hinterbliebene dieser Grenzpendlergruppe gelten die Regeln in Dänemark. Hinterbliebene Ehegatten erhalten zwar keine Witwenrenten aus Dänemark wie man sie aus Deutschland kennt, jedoch können Versicherungszeiten des verstorbenen Grenzpendlers auf den Ehegatten als eigener Anspruch übertragen werden.
Bedingungen sind
- Der hinterbliebene Ehegatte hat selbst keine Versicherungszeiten in den fraglichen Perioden in seinem Versicherungsverlauf (hier kann sich bereits ein Minijob negativ auswirken)
- Der hinterbliebene Ehegatte hat selbst das dann geltende allgemeine Rentenalter in Dänemark erreicht.
Pendler von Dänemark nach Deutschland
Hinterbliebene Ehegatten und Kinder dieser Rentner erhalten Witwen- und Waisenrenten nach allgemeinen deutschen Vorschriften. Diese Renten werden auch nach Dänemark gezahlt.
Weitere Informationen erhält man unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.borger.dk
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