Was ist A-Skat, was ist B-Skat?
Das dänische Steuersystem sieht zwei verschiedene Einkommensarten vor, und zwar:
Lohnsteuerpflichtige Einkünfte als A-indkomst:
- Löhne und Gehälter
- Arbeitslosengeld und Krankengeld
- Renten
- Honorare
- Urlaubsgeld
- SU (Ausbildungsförderung)
u. a.
Auf diese Einkünfte muss Lohnsteuer (A-skat) gezahlt werden.
A-skat wird grundsätzlich vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt.
Einkommenssteuerpflichtige Einnahmen als B-Skat:
- Kapitalerträge, die nicht automatisch angegeben werden
- Unterhaltsbeiträge usw.
- Zivildienst
- Entlohnung als Haushaltshilfe, wenn der Arbeitgeber keinen Teil des Lohnes absetzen kann
- Vergütung durch Vereine für ehrenamtliche Tätigkeiten
- Künstler
- Generell Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
B-Skat wird vom Steuerpflichtigen selbst abgeführt.
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