Zinsen auf Betriebsrenten in Dänemark
Besteuerung von Zinsgewinnen bei Betriebsrenten
Grenzgänger mit Wohnsitz Deutschland können sich von der Besteuerung der Zinsgewinne auf ihre Betriebsrenten (Arbejdsmarkedspension o.ä.) befreien lassen oder die Rückzahlung beantragen, da diese Einkünfte gemäß deutsch-dänischem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerpflichtig sind. Man sollte dies auch tun, um einer Doppelbesteuerung zu entgehen. Die Finanzämter in Deutschland erhalten über Zinsgewinne, meist mit zeitlicher Verzögerung, eine Kontrollmitteilung aus Dänemark.
Diesbezüglich sollte man sich mit seiner Pensionskasse in Verbindung setzen, um die Vorgehensweise abzusprechen.
Man kann das entsprechende Formular auf den Internetseiten von Skattestyrelsen auch direkt herunterladen, ausfüllen und an das in der Anleitung angegebene Skattecenter schicken.
Dazu geht man auf www.skat.dk, dort unter „Borger“, „Blanketter til borger“, Formular Nummer 07.058
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