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Grenzschließung - Aktualisierung


17.03.2020


Die Grenzen sind geschlossen und dadurch stellen sich viele Fragen, die sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber und andere Personengruppen betreffen. Derzeit sind unter https://politi.dk/coronavirus-i-danmark/indrejserestriktioner die relevanten Informationen zu Reiseeinschränkungen nach Dänemark gesammelt.

Zu den Einreisebeschränkungen nach Deutschland findet man Informationen unter:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen-liste.html 

Aufgrund der Grenzschließung sind nur die Grenzübergänge Sæd (B5 – A11), Frøslev (A 7 – E 45) und Kruså (B200) geöffnet. 

In beide Richtungen ist die Einreise von Berufspendlern zulässig. Hierzu sind entsprechende Nachweise mitzuführen. Die kann bei dänischen Arbeitsplätzen der Arbeitsvertrag, eine aktuelle Lohnabrechnung, die besondere Gesundheitskarte oder eine Bestätigung des Arbeitgebers sein.

Bei Arbeitsverhältnissen in Deutschland kann dies der Arbeitsvertrag, eine aktuelle Lohnabrechnung, die deutsche Krankenversicherungskarte oder eine Bestätigung des Arbeitgebers sein. Die deutsche Bundespolizei gibt sog. „Pendlerzettel“ als Passierschein heraus, die zukünftige Kontrollen bei der Einreise erleichtern sollen. 

Stellen Sie sich auf Wartezeiten und stärkeres Verkehrsaufkommen an diesen Grenzübergängen ein.

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