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Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsmarkt


01.04.2020


Grenzkontrollen in Dänemark und Deutschland

Dänemark:

Die am 14.03.2020 von der dänischen Regierung eingeführten Grenzkontrollen, sind bis zum 13.04.2020 verlängert worden. 

Weitere Informationen zu den Grenzkontrollen in Dänemark finden Sie unter:

https://politi.dk/coronavirus-i-danmark/forlaengelse-af-tiltag-mod-covid-19-i-danmark 

Deutschland:

Die vorübergehenden Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen, gelten vorläufig bis zum 14.04.2020. 

Weitere Informationen zu den Grenzkontrollen in Deutschland finden Sie hier:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html?nn=5931604#doc13824392bodyText6 

Einreisebeschränkungen für Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte in Deutschland

Seit dem 25.03.2020 gilt eine Einreisebeschränkung für Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte. Dies gab das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekannt.

Erntehelfern und Saisonarbeitskräften, wird ab dem 25.03.2020, 17:00 Uhr, die Einreise nach Deutschland nicht mehr gestattet. Dies geschieht im Rahmen der bereits bestehenden Grenzkontrollen.

Die Einreisebeschränkung für Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte ist eine weitere Maßnahme zur Eindämmung der Infektionsgefahr in Bezug auf Covid-19.

Die Einreisebeschränkung gilt für Einreisen nach Deutschland aus Drittstaaten, Großbritannien, und EU – Staaten die den Schengen-Besitzstand nicht vollumfänglich anwenden. Letztgenannte sind unter anderem Staaten wie Rumänien und Bulgarien. Die Einreisebeschränkung gilt außerdem für die Staaten, zu denen Deutschland vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen eingeführt hat. 

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/03/pm-saisonarbeiter.html

und unter:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3 

Das dänische Steuerministerium verlängert die Fristen für die Steuererklärung

Aufgrund von Covid-19 und den damit verbundenen Herausforderungen, hat das dänische Steuerministerium (Skatteministeriet) am 31.03.2020 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass alle Fristen für die Steuererklärung bis zum 01.09.2020 verlängert werden.

Dies gilt für alle Steuerzahler die in Dänemark eine Steuererklärung abgeben müssen.

Weitere Informationen finden sie hier: https://www.skm.dk/aktuelt/presse/pressemeddelelser/2020/marts/samtlige-oplysningsfrister-forlaenges-til-1-september 

Vorübergehende Verlängerung des Anspruchs auf Krankengeld (sygedagpenge) in Dänemark

In der Zeit vom 09.03.2020 bis einschließlich 09.06.2020 gilt ein neues Gesetz zur Verlängerung des Krankengeldanspruchs für bestimmte Personengruppen aufgrund von Covid-19.

Mit dem neuen Gesetz soll verhindert werden, dass Krankengeldempfänger, im Zeitraum vom 09.03.2020 bis zum 09.06.2020, in den sogenannten „Jobafklaringsforløb“ übergehen. 

Folgende Personengruppen können nach dem neuen Gesetz (Lov om ændring af lov om sygedagpenge - LOV nr 275 af 26/03/2020) eine Verlängerung des Krankengeldbezugs von 3 Monaten gewährt bekommen: 

  • Personen, bei denen die allgemeine Krankengeldbezugsdauer von 22 Wochen im oben genannten Zeitraum ausläuft
  • Personen, bei denen das Krankengeld nach einer der in §27, stk. 1, Bekendtgørelse af lov om sygedagpenge - LBK nr 107 af 02/02/2020 genannten Bestimmungen verlängert wurde und dessen Verlängerung im oben genannten Zeitraum ausläuft
  • Personen, die während eines „Jobafklaringsforløb“ Krankengeld statt ressourceforløbsydelse beziehen, aufgrund einer lebensbedrohlichen, schwerwiegenden Erkrankung und dessen Krankengeldanspruch in dem oben genannten Zeitraum ausläuft. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

https://star.dk/om-styrelsen/nyt/nyheder/2020/3/midlertidig-forlaengelse-af-retten-til-sygedagpenge/ 

Neuerungen in Bezug auf die Lohnkompensation in Dänemark

Die am 15.03.2020 bekanntgegebene Vereinbarung zwischen der Regierung und Vertretern der Arbeitgeber, sowie der Arbeitnehmer (Trepartsaftale), zur vorübergehenden Kompensation des Lohnes für Arbeitnehmer in privaten Unternehmen, wurde angepasst.

Die vereinbarten Sätze für die Lohnkompensation wurden angehoben. Die Sätze lagen bisher bei 23.000 DKK für Angestellte die ein Monatsgehalt bekommen und 26.000 DKK für Mitarbeiter die auf Stundenbasis bezahlt werden. Nach der Anpassung können für beide Mitarbeitergruppen 30.000 DKK im Monat, pro umfassten Vollzeitmitarbeiter, gezahlt werden.

Der Staat kompensiert weiterhin 75% des Lohns für Angestellte mit Monatsgehalt und 90% des Lohns für Mitarbeiter die auf Stundenbasis bezahlt werden.

Die Anpassung gilt rückwirkend vom 09.03.2020 und bis zum 09.06.2020. 

Weitere Informationen zur Anpassung der Lohnkompensation sowie die Vereinbarung finden Sie hier:

https://www.fm.dk/nyheder/pressemeddelelser/2020/03/regeringen-og-arbejdsmarkedets-parter-styrker-trepartsaftalen-om-midlertidig-loenkompensation 

Lohnkompensation für Lehrlinge und Berufsschüler

Am 25.03.2020 hat das Beschäftigungsministerium (Beskæftigelsesministeriet), eine Pressemitteilung zur Lohnkompensation für Lehrlinge und Berufsschüler herausgegeben.

Für die Lohnkompensation bei Lehrlingen und Berufsschülern, gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen und Anforderungen an das Unternehmen, wie bei Arbeitnehmern.

Jedoch gibt es einige zusätzliche Regeln für Lehrlinge und Berufsschüler. Der Lehrling/Berufsschüler, muss seinen normalen Lohn beziehen. Für die Schulzeiten des Lehrlings/ des Berufsschülers kann keine Lohnkompensation bezogen werden, da die Unternehmen für diese Zeiten bereits eine Erstattung der Lohnkosten von AUB erhalten. Grundsätzlich muss das Unternehmen seiner Ausbildungsverantwortung nachkommen und darf den Lehrling/Berufsschüler nur dann nach Hause schicken, wenn dies aus gesundheitlichen, betrieblichen oder ausbildungstechnischen Gründen erforderlich ist. Eine eventuelle Heimsendung verlängert die Ausbildung nicht, außer der fachliche Ausschuss beschließt dies. Befindet sich der Lehrling/Berufsschüler in der Probezeit, wird diese für den Zeitraum in dem der Lehrling/Berufsschüler von der Lohnkompensation umfasst ist, ausgesetzt.

Der Staat finanziert 90% des Lohns für Lehrlinge und Berufsschüler.

Der Arbeitgeber trägt den restlichen Lohn.

Weitere Informationen zur Lohnkompensation für Lehrlinge und Berufsschüler sowie die Vereinbarung finden Sie hier:

https://bm.dk/nyheder-presse/nyheder/2020/03/trepartsaftale-om-loenkompensation-vilkaar-for-laerlinge-og-elever/

 

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