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Update zu den Quarantänemaßnahmen in Deutschland 18.05.2020


18.05.2020


Quarantänemaßnahmen in Deutschland

Die Quarantäneverordnung für Ein- und Rückreisende, die am 11.04.2020 eingeführt wurde, ist nun geändert worden. Das Land Schleswig-Holstein har eine neue Landesverordnung veröffentlicht, die nun die Empfehlung des Bundesinnenministeriums an die Länder, zur Anpassung der Quarantäneverordnungen berücksichtigt. Wie in der neuen Quarantäneverordnung des Landes Schleswig-Holstein festgelegt, gelten die Quarantänemaßnahmen zukünftig nur für Ein- und Rückreisende aus Drittstaaten.

Ein- und Rückreisende aus EU-Ländern, in denen laut Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts und des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC), Neuinfektionen von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen aufgetreten sind, unterliegen jedoch weiterhin der Quarantäneverpflichtung.

Die neue Verordnung ist am 17.05.2020 in Kraft getreten.

Nähere Informationen finden Sie unter:

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Verordnung_Reiserueckkehrer.html

 

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