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Reiserückkehrer und Quarantäne


24.09.2020


Quarantänemaßnahmen in Deutschland / Schleswig-Holstein:

Für Rückreisende aus bestimmten Ländern/Regionen nach Schleswig-Holstein gilt eine Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne. Die Rechtsquellen und die jeweiligen Ausnahmen finden Sie unter folgendem Link, der zur Internetseite des Land Schleswig-Holsteins führt:
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Verordnung_Reiserueckkehrer.html 

Sowie für Grenzpendler unter diesem Link, der zur Internetseite vom Land Schleswig-Holstein führt:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Arbeit.html 

Quarantänemaßnahmen in Dänemark:

Für Rückreisende aus bestimmten Ländern/Regionen nach Dänemark gilt eine Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne. Die Quellen finden Sie wenn Sie dem Link folgen, der zur Internetseite der dänischen Polizei führt:

https://politi.dk/coronavirus-i-danmark/rejser/er-mit-land-aabent-eller-i-karantaene 

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