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Änderungen beim dänischen Coronapass


09.12.2021


 Wie am 08.12.21 bei der Pressekonferenz der dänischen Staatsministerin bekannt gegeben, wurden die Regeln bezüglich des dänischen Coronapasses erneut geändert. Die Impfung ist nun 7 Monate nach abgeschlossener Impfung gültig. Nach einer Auffrischimpfung wird die Gültigkeit des Coronapasses direkt verlängert.

Hier ein Überblick über die geltenden Kriterien für den dänischen Coronapass. Für den Nachweis im Inland, z.B. für Restaurantbesuche, kulturelle Veranstaltungen usw., muss Folgendes erfüllt sein:

Impfung:

  • Der Coronapass ist ab dem 14. Tag nach der ersten Impfdosis gültig. Bei einer Impfung die zwei Impfdosen benötigt, muss die zweite Impfdosis spätestens 42 Tage nach der ersten gegeben werden, damit der Coronapass seine Gültigkeit behält. Eine vollständige Impfung ist 7 Monate gültig.
  • Genesung: Es wird ein positives PCR-Testergebnis verlangt, dass mindestens 14 Tage und maximal 6 Monate alt ist.
  • Negativer Test: Für PCR-Tests gilt, dass dieser maximal 72 Stunden alt sein darf. Ein Antigenschnelltest darf maximal 48 Stunden alt sein.

Quelle: https://coronasmitte.dk/raad-og-regler/coronapas

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