Als Tourist in Dänemark mit Hund


24.06.2026


Dänemark ist bei Hundehaltern ein beliebtes Reiseziel. Dennoch sollte man bei einer Reise mit Hund nach Dänemark auf einiges achten. 
Dänemark hat ein Hundegesetz, das die Haltung von 13 Hunderassen verbietet, womit auch die Einreise mit diesen Hunderassen verboten ist. Für verschiedene andere Hunderassen wird ein Rassenachweis empfohlen. 
Bei Einreise nach Dänemark muss für jeden Hund ein Europäischer Heimtierausweis vorliegen und die Identifikation anhand von Mikrochip oder Tätowierung möglich sein. 
Besteht der Verdacht, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört, kann der Hund beschlagnahmt werden und auf Kosten des Halters bis zur Beweisführung untergebracht, oder, sofort eingeschläfert werden. Als Grundlage genügt die Einschätzung der Polizeibeamten. 
Für jeden Hund muss eine den dänischen Anforderungen entsprechende Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. 
Die Hunde müssen bei Einreise mindestens 21 Tage gegen Tollwut geimpft sein. 
Es kann außerdem eine Dokumentation darüber verlangt werden, dass der Hund zu nicht-kommerziellen Zwecken nach Dänemark gebracht wird. Als Nachweis können hier Buchungsdokumente für den Urlaub dienen.  
Zu beachten ist auch, dass grundsätzlich maximal fünf Haustiere eingeführt werden dürfen. 
Bei Aufenthalten von mehr als vier Wochen ist ein Eintrag ins dänische Hunderegister erforderlich.   
Immer erforderlich für einen Grenzübertritt ist der Europäische Heimtierausweis. 
Genauere Informationen erhält man auf den Internetseiten der dänischen Botschaft.

 

Link zu den Internetseiten der dänischen Botschaft: Dänische Botschaft (beim Anklicken des Links werden Sie direkt auf die Internetseite der dänischen Botschaft weitergeleitet). 

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