OK

Diese Website verwendet ausschließlich funktionsnotwendige Cookies.
Weitere Hinweise zum Datenschutz auf dieser Seite

A-Kassenmitgliedschaft unverzichtbar


23.02.2024


In der letzten Zeit häufen sich wieder die Fälle, in denen Grenzpendler aufgrund fehlender Mitgliedschaft in einer dänischen Arbeitslosenkasse (Dänisch: a-kasse) Probleme bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld erleben und dadurch in finanzielle Not geraten.

Grund dafür ist, dass die deutsche Arbeitsagentur keine vorläufigen Leistungen bewilligt und auf das Vorliegen der dänischen Anspruchsbescheinigungen wartet. Die dänische Behörde STAR, die diese Anspruchsbescheinigungen ausstellt, wenn keine Arbeitslosenkassen-Mitgliedschaft besteht, hat jedoch zur Zeit Bearbeitungszeiten von teilweise mehr als drei Monaten.

Eine dänische Arbeitslosenkasse stellt die Bescheide jedoch erfahrungsgemäß innerhalb weniger Tage oder innerhalb von ein bis zwei Wochen aus.

Die dänische a-kasse bescheinigt den gesamten Versicherungszeitraum, welcher von der deutschen Agentur fast immer anerkannt wird. Dies ist auch wichtig bei langen Krankengeld-Bezugszeiten, da diese von den Agenturen oft nicht als Versicherungs-/Beschäftigungszeit anerkannt werden, wenn man nicht Mitglied in einer a-kasse ist.

Ungeachtet einer rechtlichen Bewertung der vorgenannten Maßnahmen empfehlen die Berater der Region Sønderjylland-Schleswig, dass alle Grenzpendler unbedingt Mitglied einer dänischen A-kasse werden.

Nur so kann bei eventueller Arbeitslosigkeit finanzielle Not vermieden werden.

Region Sønderjylland - Schleswig | Lyren 1 | 6330 Padborg | Danmark | Tel. +45 74 67 05 01 | region@region.dk
Telefonzeiten/Terminvereinbarung: Montag-Donnerstag von 8.00-16.30 und Freitags von 8.00-15.00 Uhr