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Neuerungen bei Elternzeit und Elterngeld in Dänemark und Deutschland


07.05.2024


Ab April bzw. Mai 2024 gelten neue Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit in Deutschland und Dänemark. Was sich zukünftig im jeweiligen Land ändert, erfahren Sie im Folgenden.

Zwillingseltern erhalten zusätzliche Elternzeit in Dänemark ab dem 01. Mai 2024

Eltern von Zwillingen erhalten in Dänemark ab dem 1. Mai 2024 zusätzliche Elternzeit. Bisher gab es gemäß den dänischen Vorschriften zur Elternzeit (Barselsorlov) keine Möglichkeit für Eltern von Zwillingen, zusätzliche Elternzeit zu nehmen. Eltern, die drei oder mehr Kinder bei einer Geburt bekommen haben, haben in Dänemark jedoch die Möglichkeit, 26 Wochen zusätzliche Elternzeit zu erhalten, verteilt auf 13 Wochen zusätzlich für jeden Elternteil.

Mit einem neuen Gesetzentwurf wollte die dänische Regierung einführen, dass die Vorschriften für zusätzliche Elternzeit in Zukunft auch für Zwillingseltern gelten. Das Gesetz wurde nun verabschiedet. Daher gelten die Vorschriften über die zusätzliche Elternzeit nun künftig auch für Eltern von Zwillingen. Die neuen Vorschriften über zusätzliche Elternzeit für Zwillingseltern gelten für Kinder, die am oder nach dem 01. Mai 2024 geboren werden. Diese erhalten somit die gleichen Bedingungen wie Eltern, die drei oder mehr Kinder bei einer Geburt bekommen. Eltern von Mehrlingen haben außerdem die Möglichkeit, eine Zulage zum Kindergeld (Flerbørnstilskud) zu erhalten.

Elterngeld in Deutschland – Änderungen ab dem 01. April 2024

Für Eltern von Kindern, die ab dem 01. April 2024 geboren werden, gelten Änderungen beim Elterngeld.

Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenze, ab der kein Anspruch auf Elterngeld mehr besteht, wird für Geburten ab dem 01. April 2024 für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro herabgesetzt. Im Jahre 2025 wird die Einkommensgrenze nochmals herabgesetzt. Somit gilt für Geburten ab dem 01. April 2025 dann eine Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende von 175.000 Euro.

Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen. Alle Einnahmen werden berücksichtigt (z.B. Arbeitseinkommen, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen usw.). Das zu versteuernde Einkommen entspricht jedoch nicht dem Bruttoeinkommen, sondern dem zu versteuernden Einkommen laut Steuerbescheid des Finanzamtes, nach Abzug von Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuellen Freibeträgen und außergewöhnlichen Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung in Deutschland.

Für Geburten im Zeitraum vom 01. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024, galt bisher eine Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.

Deckelung der Möglichkeit des parallelen Elterngeldbezugs

Für Geburten ab den 01. April 2024 gilt darüber hinaus eine Deckelung der Möglichkeit des parallelen Elterngeldbezugs.

Somit ist ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld (Basiselterngeld) von Mutter und Vater in Zukunft grundsätzlich nur für maximal einen Monat möglich. Dieser gleichzeitige Bezug von Elterngeld darf nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes stattfinden.

Es gibt einige Ausnahmen, in denen ein längerer paralleler Elterngeldbezug möglich sein kann, z.B. bei:

  • besonders früh geborenen Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden,
  • Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen sowie
  • neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten

Bezieht einer der Elternteile ElterngeldPlus, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Elterngeld oder ElterngeldPlus beziehen.

Elterngeld kann weiterhin grundsätzlich bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.

Hiervon müssen jedoch 2 Monate vom anderen Elternteil genommen werden. Durch ElterngeldPlus kann der Elterngeldbezug bei gleichzeitiger Beschäftigung verlängert werden, jedoch mit geringerer Leistung.

Beratung zu Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit erfordert in der Regel eine individuelle Prüfung der Umstände im konkreten Fall, insbesondere in besonderen Situationen, da es viele Faktoren gibt, die den Anspruch auf Elternzeit, Elterngeld und die Möglichkeiten der Gestaltung der Elternzeit beeinflussen. Bei grenzüberschreitenden Elterngeldfällen, z.B. Bei Pendlern, sind ggf. die Elterngeld- und Elternzeitregelungen beider Länder zu berücksichtigen, je nachdem welche Regelungen für den einzelnen Elternteil gelten.

Weitere Informationen zu Elterngeld, ElterngeldPlus und den Regeln für Elternzeit in Deutschland finden Sie in unserem Artikel hierzu. Beim Anklicken des Links unter diesem Text gelangen Sie direkt zu dem Artikel.

https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/Leben_und_arbeiten_in_Deutschland/Sozialversicherung/Familienleistungen/Elternzeit_in_D.php

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