Dänischkurse
Inhalt
Ausländische Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine
Aufenthaltsgenehmigung oder EU-Aufenthaltsrecht in Dänemark haben, sowie Grenzpendler und
Selbständige, haben das Recht an Dänischunterricht teilzunehmen. Grenzpendler ist die
Bezeichnung für Staatsbürger aus EU/ EFTA - Staaten oder der Schweiz, die ihren festen Wohnsitz
in einem Mitgliedstaat der EU haben, aber in einem anderen Mitgliedsstaat arbeiten. Die
Sprachkurse finden in der jeweiligen Kommune statt, in der sich der Arbeitsplatz oder der Wohnsitz
des Bürgers befindet. Die Kommune verweist an die zuständigen Unterrichtsstätten.
Grenzpendler und Zuzügler haben also Anspruch, an diesem Unterricht, zu den in der betreffenden Kommune geltenden Bedingungen, teilzunehmen.
Voraussetzungen
Man muss entweder
- Zuzügler mit gemeldetem Wohnsitz in Dänemark
- Grenzpendler als Arbeitnehmer oder
- selbständiger Gewerbetreibender sein
Diese Regeln finden sich im „Lov om danskuddannelse til voksne udlændinge m.fl.”.
Die Grenzpendlereigenschaft ist u.U. nachzuweisen, z.B. durch Vorlegen einer dänischen Steuerkarte (Forskudsopgørelse).
Zuständige Kommune
Weitere Informationen zu den Unterrichtsstätten und Möglichkeiten für physische Kurse bzw. Onlinekurse erhalten Sie bei der zuständigen Kommune.
- Bei Zuzüglern ist dies die Wohnortkommune
- Bei Arbeitnehmern ist die Kommune zuständig, in der der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Dies ist regelmäßig die Kommune, die auf der dänischen Krankenversichertenkarte (det særlige sundhedskort), angegeben ist.
- Bei selbständigen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist es die Kommune, in der das Gewerbe ansässig ist.
In Deutschland gibt es diverse private Anbieter für Dänischkurse, die sowohl regionale, physische und Onlinekurse anbieten. Diese finden Sie im Internet.
Die Preise und Bedingungen für die Teilnahme variieren von Anbieter zu Anbieter.
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