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Was ist A-Skat, was ist B-Skat?

Das dänische Steuersystem sieht zwei verschiedene Einkommensarten vor, und zwar:

Lohnsteuerpflichtige Einkünfte als A-indkomst:

  • Löhne und Gehälter 
  • Arbeitslosengeld und Krankengeld 
  • Renten 
  • Honorare 
  • Urlaubsgeld 
  • SU (Ausbildungsförderung) 

u. a.

Auf diese Einkünfte muss Lohnsteuer (A-skat) gezahlt werden. 

A-skat wird grundsätzlich vom Arbeitgeber oder Auszahlenden einbehalten und abgeführt. 


Einkommenssteuerpflichtige Einnahmen als B-Skat:

  • Kapitalerträge, die nicht automatisch angegeben werden 
  • Unterhaltsbeiträge usw. 
  • Zivildienst 
  • Entlohnung als Haushaltshilfe, wenn der Arbeitgeber keinen Teil des Lohnes absetzen kann 
  • Vergütung durch Vereine für ehrenamtliche Tätigkeiten 
  • Künstler 
  • Generell Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

B-Skat wird vom Steuerpflichtigen selbst abgeführt.

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