Parkscheibe
Aussehen der Parkscheibe in Dänemark
Die typisch dänische Parkscheibe besteht aus einem Ziffernblatt von mindestens 10 cm Durchmesser mit Ziffern (1-12 und 13-24) und einem Zeiger mit der Aufschrift „Ankomst“. Die Stunden auf dem Ziffernblatt sind in Viertel unterteilt und die Ziffern und der Zeiger müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben.
In Dänemark sind auch elektronische Parkscheiben erlaubt, die sich automatisch einstellen, sobald das Fahrzeug abgestellt wird. Ebenfalls erlaubt sind, laut der Bekanntmachung Nr. 150, ausländische Parkscheiben in ausländisch registrierten Fahrzeugen. Das bedeutet, dass ein deutsch registriertes Fahrzeug auch eine deutsche Parkscheibe in Dänemark benutzen darf.
Platzierung und Einstellung der Parkscheibe in Dänemark
Die Parkscheibe muss unmittelbar unter der Windschutzscheibe oder an einer der beiden vorderen Fensterscheiben angebracht sein. Beim Parken entlang eines Bordsteins muss die Parkscheibe an dem Fenster angebracht werden, das zum Bürgersteig zeigt. Eine festangebrachte Parkscheibe muss rechts unten an der Windschutzseite befestigt werden, dasselbe gilt für elektronische Parkscheiben. Die Parkscheibe muss zu jeder Zeit gut sichtbar sein.
Die Parkscheibe ist so zu einzustellen, dass der Zeiger auf die nächste Viertelstunde zeigt, innerhalb der das Auto zu stehen kam. Ein Beispiel: Bei Ankunft um 12.08 Uhr muss der Zeiger auf 12:15 Uhr gestellt werden. Wenn das Auto außerhalb der parkuhrpflichtigen Zeit abgestellt wird, ist der Zeiger entweder auf die nächste Viertelstunde nach Beginn der Parkzeit oder auf den Beginn der parkuhrpflichtigen Zeit einzustellen.
Parken außerhalb eines zeitbegrenzten Zeitrahmens
Parkt man sein Kraftfahrzeug auf einem Parkplatz mit eingeschränkter Parkzeit darf man wählen, ob man die nächste Viertelstunde oder den Beginn der eingeschränkten Parkzeit einstellt. Wenn die Parkzeit von 08:00 bis 16:00 Uhr auf zwei Stunden beschränkt ist und man kommt um 21:55 Uhr darf man entweder 22:00 Uhr einstellen oder 08:00 Uhr. Parken darf man dann immer bis 10:00 Uhr morgens. Kommt man um 15:20 Uhr, muss man die Parkscheibe auf 15:30 Uhr stellen. Kommt man zwischen 16:00 Uhr und 08:00 Uhr, darf man die Parkscheibe auf 08:00 Uhr stellen, man muss aber nicht. In beiden Fällen darf man bis 10:00 Uhr morgens parken.
Besondere Kennzeichnung privater Parkflächen
Private Parkplätze müssen von nun an durch ein weißes P auf schwarzem Hintergrund gekennzeichnet sein. Ebenso muss unter diesen Parkschildern eine zusätzliche Tafel befestigt sein, welche die Bedingungen und Regeln für das Parken auf der Fläche klar erläutert. Diese muss Tag und Nacht gut sichtbar sein. Sofern diese Schilder nicht ordnungsgemäß aufgestellt sind, kann kein „Bußgeld“ eingefordert werden.
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