Anerkennung von Berufsausbildungen und -abschlüssen
Zuerst muss unterschieden werden, ob es sich um eine Ausbildung oder einen Beruf handelt, der unter die Anerkennungsrichtlinie der Europäischen Union fällt oder um einen anderweitig reglementierten Beruf. Die Anerkennungspflicht kann sich aus einer Vielzahl von verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen ergeben.
Berufe nach der Anerkennungsrichtlinie der EU (2005/36/EG)
Die Anerkennungsrichtlinie deckt folgende Berufe ab: Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Zahnärzte, Tierärzte, Hebammen, Apotheker und Architekten.
Diese Ausbildungen werden in Deutschland aufgrund der Richtlinie automatisch anerkannt, da die Ausbildungen europaweit harmonisiert wurden. Ein Anerkennungsverfahren muss dennoch durchlaufen werden.
Gesetzlich geregelte Berufe
Verschiedene Handwerksberufe und andere Berufe sind reglementiert und müssen anerkannt werden, weil man sonst nicht in seinem Beruf in Deutschland arbeiten darf.
Die Anerkennung gestaltet sich aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands etwas unüberschaubarer. Sind für die Handwerksberufe in der Regel die regionalen Handwerkskammern zuständig, so sind für die Gesundheitsberufe in der Regel die Bundesländer, meist die Gesundheits- oder Sozialministerien (Die Bezeichnungen für die Ministerien variieren).
Die Industrie- und Handelskammern sind für die Gleichwertigkeitsprüfung von Berufen im Bereich Industrie, Handel und Dienstleistungen zuständig. Dafür haben sie eine gemeinsame Plattform eingerichtet, die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval). Unter www.ihk-fosa.de erhält man alle Informationen sowie Hilfe und Kontaktmöglichkeiten.
Berufe die keiner Reglementierung bedürfen
Bei diesen Berufen ist eine Anerkennung einzig davon abhängig, ob der Arbeitgeber dies wünscht. Die Anerkennung geschieht durch die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, die regional zuständig ist.
Informationen zur Anerkennung generell findet man auf der Internetseite des Bundeministeriums für Bildung und Forschung unter diesem Link:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de
Weitere Informationen zu ausländischen Ausbildungen findet man auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz, hier der Link, unter dem Sie die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen finden:
Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse findet man, wenn man diesem Link folgt und dort nach der Anerkennung ausländischer Abschlüsse sucht:
Die zuständigen Handwerkskammern für die Gleichwertigkeitsprüfung von Handwerksberufen findet man, wenn man diesem link folgt www.handwerkskammer.de
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