Autofahren mit Flip-Flops, Clogs, High Heels und Co.
Inhalt
- KFZ-Zulassung
- Anerkennung dänischer Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
- Winterreifen
-
Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
- Tretroller
- Camping in Deutschland
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
- Sondersignale von Einsatzfahrzeugen
- Umweltzonen
- Digitaler Fahrzeugschein
- Nebelleuchten
In Deutschland gibt es keine Vorschriften zum Schuhwerk beim Führen von Kraftfahrzeugen. Da sich aber aus den Grundregelparagraphen eine allgemeine Verpflichtung zu Sorgfalt und Vorsicht ergibt, gebietet diese die Verwendung geeigneten Schuhwerkes beim Fahren (§ 1 Straßenverkehrsordnung)
Es kann grundsätzlich bei Kontrollen kein Bußgeld verhängt werden, wenn ungeeignetes Schuhwerk getragen wird. Sollte jedoch ein Unfall passieren, könnte dies eine Rolle spielen, spätestens vor Gericht. Auch die Versicherungen, vor allem die Kasko-Versicherungen, könnten Erstattungen verweigern, wenn das Schuhwerk eine Rolle spielte.
News
16.03.2026
EUROPE DIRECT Sønderjylland-Schleswig in Brüssel zur Generalversammlung der 400 Zentren in der gesamten EU
25.02.2026
Pendlerapp D/DK freigeschaltet
24.02.2026
Grenzpendlerzahlen relativ stabil
ältere Meldungen
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Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de
