Autofahren mit Flip-Flops, Clogs, High Heels und Co.
In Deutschland gibt es keine Vorschriften zum Schuhwerk beim Führen von Kraftfahrzeugen. Da sich aber aus den Grundregelparagraphen eine allgemeine Verpflichtung zu Sorgfalt und Vorsicht ergibt, gebietet diese die Verwendung geeigneten Schuhwerkes beim Fahren (§ 1 Straßenverkehrsordnung)
Es kann grundsätzlich bei Kontrollen kein Bußgeld verhängt werden, wenn ungeeignetes Schuhwerk getragen wird. Sollte jedoch ein Unfall passieren, könnte dies eine Rolle spielen, spätestens vor Gericht. Auch die Versicherungen, vor allem die Kasko-Versicherungen, könnten Erstattungen verweigern, wenn das Schuhwerk eine Rolle spielte.
News
07.06.2023
Erben und Vererben verständlich gemacht
02.06.2023
Vorstand tagte zum 2. Mal diesem Jahr
24.05.2023
Leben, Sterben und Erben, Veranstaltung am 06. Juni
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