Nebelleuchten
Inhalt
- KFZ-Zulassung
- Anerkennung dänischer Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
- Winterreifen
- Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
- Tretroller
- Camping in Deutschland
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
- Sondersignale von Einsatzfahrzeugen
- Umweltzonen
- Digitaler Fahrzeugschein
-
Nebelleuchten
Regeln für die Nebelschlussleuchte in Deutschland
- Man darf die Nebelschlussleuchte einschalten, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Wird die Leuchte bei normaler bzw. guter Sicht eingesetzt, wird der nachfolgende Verkehr geblendet.
- Bei Sichtweiten unter 50 Metern ist eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben. Diese Distanz kann man z.B. an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen, auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufgestellt.
- Nebelschlussleuchten dürfen auch innerorts eingesetzt werden.
- Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten einzuschalten, besteht nicht.
- Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Regeln für die Benutzung für Nebelscheinwerfer in Deutschland
Nebelscheinwerfer darf man einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Nebelscheinwerfer können zusätzlich zum Abblendlicht oder stattdessen verwendet werden.
Weitere Informationen findet man bei den Automobilclubs.
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