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Testmöglichkeiten in Deutschland und Dänemark werden eingeschränkt


08.10.2021


Sowohl in Dänemark als auch in Deutschland werden die Testkapazitäten angesichts der steigenden Rate an vollständig Geimpften, immer weiter reduziert.

In Deutschland endet die Möglichkeit der kostenlosen Bürgertests zum 11.10.2021. Danach wird eine kostenlose Testmöglichkeit nur noch für Personen gegeben sein, die keinen vollständigen Impfschutz aufbauen können, wie z.B. für Kinder unter 12 Jahren, Schwangere oder auch Personen die aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten können. Auch Personen, die als Kontaktperson eingestuft werden oder die Symptome haben, können weiterhin kostenfrei getestet werden. Eine explizite Ausnahmeregelung für Grenzpendler*innen ist nicht in der Verordnung aufgeführt.

Weitere Informationen zu den Ausnahmen von der Kostenpflicht bei Covid-19-Tests finden Sie in der aktuellen Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, welche am 11.10.2021 in Kraft tritt.

Beim Anklicken des Links unter diesem Text gelangen Sie auf die Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums mit der aktuellen Coronavirus-Testverordnung.

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/EaknuyebqGE4JSI7pwk/
content/EaknuyebqGE4JSI7pwk/BAnz%20AT%2021.09.2021%20V1.pdf?inline

Auch in Dänemark werden die Testkapazitäten immer weiter reduziert. Ab dem 09.10.2021 schließen alle Schnellteststationen in Dänemark, sowie die Teststation von Falck in Handewitt. Die PCR-Testmöglichkeiten sind jedoch weiterhin gegeben. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen in Dänemark haben die Möglichkeit kostenlose PCR-Tests in Dänemark in Anspruch zu nehmen.

Bei der Einreise nach Dänemark muss weiterhin ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis mitgeführt werden. Dies gilt auch für Grenzpendler ohne dänische Staatsbürgerschaft. Bei Einreisenden aus Schleswig-Holstein darf der Test maximal 72 Stunden alt sein. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen Schnelltest oder PCR-Test handelt. Bei Einreisen aus anderen Teilen Deutschlands, darf ein Schnelltest maximal 48 Stunden und ein PCR-Test maximal 72 Stunden alt sein. Selbsttests sind nicht ausreichend um bei der Einreise ein negatives Testergebnis nachzuweisen.

Weitere Informationen zu den Testmöglichkeiten in Dänemark und Deutschland, sowie Links zu Übersichtskarten für die Testmöglichkeiten auf beiden Seiten der Grenze, finden Sie auf unserer Homepage. Klicken Sie hierfür den Link unter diesem Text an.

https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/Aktuelles/Covid_Testzentren.php 

Region Sønderjylland-Schleswig

Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de

Region Sønderjylland - Schleswig | Lyren 1 | 6330 Padborg | Danmark | Tel. +45 74 67 05 01 | infocenter@region.dk | sikkerpost.region@region.dk
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