Flaggengesetz in Dänemark
Das dänische Flaggengesetz bestimmt:
- Der Dannebrog ist die Reichsflagge.
- Der Dannebrog als „splitflag“ ist dem Königshaus und Behörden vorbehalten
- Es ist verboten, ausländische Flaggen zu hissen; das gilt sowohl für Nationalflaggen als auch regionale Flaggen, wie die Flaggen amerikanischer Bundesstaaten oder die Flagge Kataloniens etc.
- Das vorgenannte Verbot umfasst nicht die finnische, färöische, grönländische, norwegische, schwedische, isländische und deutsche Flagge.
- Das Verbot gilt nicht für Flaggen internationaler Zusammenschlüsse wie die Vereinten Nationen oder die Europäische Union.
- Auslandsvertretungen dürfen mit ihrer Nationalflagge flaggen.
- Verstöße werden mit Bußgeld bestraft.
- Der königliche Erlass vom 21. Dezember 1833 ist aufgehoben.
- Das Gesetz gilt nicht in Grönland und auf den Färöer.
- Das Justizministerium oder die Polizei können Ausnahmen zulassen.
Detaillierte Informationen erhält man beim dänischen Justizministerium www.justitsministeriet.dk.
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