Elternzeit und Elterngeld
Elterngeld wird in Deutschland ab der Geburt des Kindes für max. 14 Monate gezahlt, wobei mindestens zwei Monate vom jeweils anderen Elternteil genommen werden müssen. Das Elterngeld beträgt im Durchschnitt 67% des Nettolohns. Es gelten besondere Regelungen zur gleichzeitigen Teilzeitarbeit.
Elterngeld Plus
Beim Elterngeld Plus kann das Elterngeld über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Das Elterngeld reduziert sich dann entsprechend. Das Elterngeld Plus kann über 24 Monate bezogen werden.
Elternzeit in Deutschland
Elternzeit kann für bis zu 36 Monate genommen werden und ist ein Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber. Im Rahmen der Elternzeit unterliegt der Arbeitnehmer einem besonderen Kündigungsschutz.
Die genauen zur jeweiligen Zeit gültigen Bestimmungen können auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesehen werden. Beim Anklicken des Links unter diesem Text gelangen Sie direkt auf die Homepage des Ministeriums.
Weitere ausführliche Informationen zu allen Themen für Familien finden Sie beim Anklicken des Links unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Dort finden Sie auch eine Übersicht der zuständigen Behörden. In Schleswig-Holstein ist dies das Landesamt für soziale Dienste.
Regeln für Grenzpendler
Grenzpendler sind im Arbeitsland sozialversichert, deshalb erhalten sie Elterngeld aus dem Land, in dem sie arbeiten. Hierbei gilt, dass man bei Bezug von Elterngeld seinen Status als Arbeitnehmer nach EU-Recht behält.
Arbeiten beide Elternteile im gleichen Land, erhalten sie Elternzeit und Elterngeld aus diesem Land. Die Koordinierung ist somit einfacher.
Arbeitet ein Elternteil in Dänemark und ein Elternteil in Deutschland, gilt folgendes:
Der in Dänemark arbeitende Elternteil hat auf die 14 Wochen des „barselsorlov" nur dann Anspruch, wenn dieser die Mutter ist, da diese 14 Wochen der Mutter vorbehalten sind. Auf die 2 Wochen „Fædreorlov" (Vaterschaftsurlaub) hat er nur Anspruch, wenn er der Vater ist. Die 32 folgenden Wochen, die offiziell „Forældreorlov" heißen, können Vater und Mutter aufteilen. Hierbei jedoch mit folgenden Einschränkungen:
Der in Dänemark versicherte Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf 16 Wochen „Forældreorlov", unabhängig davon, was der andere Elternteil in Deutschland erhält. Will der in Dänemark Versicherte jedoch die vollen 32 Wochen beanspruchen, wird jedwede öffentliche Versorgungsleistung während Woche 15 bis 46, die dem anderen Elternteil in Deutschland gezahlt wird, auf die zweiten 16 Wochen in Dänemark angerechnet.
In Deutschland wird jegliches dänische Elterngeld auf die 14 Monate angerechnet. Zusätzlich kann ein Anspruch auf Differenz-Elterngeld bestehen, wenn das deutsche Elterngeld höher wäre als das dänische Elterngeld tatsächlich ist.
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