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Krankenversicherung

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt eine generelle Krankenversicherungspflicht für alle.
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Krankenversicherung, in der alle Arbeitnehmer pflichtversichert sind, deren Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JEG)  liegt. Die aktuelle Grenze finden Sie unter „Sätze und Zahlen“.

In Deutschland zahlt man Beiträge an die Krankenversicherung, und zwar nach dem Prinzip, dass, wer viel verdient, auch viel an Beiträgen zahlt, während derjenige, der wenig verdient, wenig an Beiträgen zahlt.

Die aktuellen Beitragssätze für die Krankenversicherung finden Sie unter „Sätze und Zahlen“.Beiträge werden jedoch höchsten berechnet bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze (Siehe „Sätze und Zahlen“).

In Deutschland kann man zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. 
Liegt das Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsengeltgrenze, muss man wählen, ob man sich freiwillig  gesetzlich versichern oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln möchte .

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland stellt eine Krankenversichertenkarte aus, die meist mit der blauen europäischen Karte EHIC (European Health Insurance Card) kombiniert ist.

Ist man privat versichert, erhält man keine Versichertenkarte. Man erhält eine Rechnung, die man bezahlt und rechnet anschließend mit seiner Versicherung ab. Private Arztrechnungen enthalten in Deutschland ein mehrfaches dessen, was mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet wird.

Fast alle Ärzte und Kliniken in Deutschland rechnen sowohl privat als auch gesetzlich ab. In Deutschland herrscht freie Arztwahl, auch bei den Fachärzten. Der Zugang zum Facharzt ist auch ohne Überweisung möglich. 

Krankenversicherung für Grenzpendler nach Deutschland

Grenzpendler mit Wohnsitz in Dänemark sind in Deutschland versichert.
Grenzpendler mit Wohnsitz in Dänemark müssen ihrer Wohnsitzkommune den Vordruck E106 (oder PD S 1), ausgestellt von der deutschen, gesetzlichen  Krankenkasse,vorlegen.
Auf dem Vordruck wird bescheinigt, dass man in Deutschland sozialversichert ist. Aufgrund dessen erhält man in Dänemark Sachleistungen, als ob man in der Kommune versichert ist.

Im Krankheitsfall muss dem Arbeitgeber und der Krankenkasse innerhalb von drei Tagen eine ärztliche Krankmeldung vorgelegt.
Bei Unterlassen verwirkt man seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld.. In diesem Falle ist es oft sinnvoll, einen deutschen Arzt aufzusuchen.

Der Arbeitgeber zahlt in den ersten sechs Krankheitswochen Lohn.

Danach übernimmt die Krankenkasse die Auszahlung. Das Krankengeld macht 70 % des erzielten durchschnittlichen Bruttogehaltes der letzten 12 Monate aus, kann 90 % des Nettogehalts jedoch nicht übersteigen.

Dänische Pendler erhalten eine normale Versichertenkarte, meist kombiniert mit der blauen EHIC. Die deutsche Karte gilt nur in Deutschland, die Blaue gilt weder in Deutschland noch in Dänemark. Aufgrund des eingereichten E 106 (PD S 1), den nur gesetzlich Versicherte erhalten, kann man sich des dänischen Systems bedienen, wie man es gewohnt ist. Die Kommune muss alle Sachleistungen erbringen, jedoch keine Geldleistungen. 

VORSICHT: Es gibt einige Pendler, die aufgrund ihres Einkommens, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt,  beschlossen haben, gar nicht versichert zu sein. Diese Pendler müssen ihre Arztrechnungen privat bezahlen und erhalten auch kein Krankengeld, wenn die Arbeitgeberperiode der Lohnfortzahlung abgelaufen ist. Prinzipiell haben sie auch keinen Anspruch auf Sachleistungen in Dänemark. Zur Zeit, Stand Ende 2020, erhält dennoch jeder in Dänemark wohnende eine Versichertenkarte, da  die Gesetzgebung keine andere Regelung zulässt. Diese Karte gilt nur in Dänemark. Man ist trotz der Karte NICHT in Dänemark versichert.

Deutsche Beamte, die nach Dänemark umziehen, dürfen auf keinen Fall ihre private Krankenversicherung kündigen. Sie haben prinzipiell keinen Anspruch auf Sachleistungsaushilfe in Dänemark, da sie keinen E 106 (PD S 1) vorlegen können. Beamte sind grundsätzlich in dem Land versichert, in dem sie Beamter sind, egal wo sie die Arbeit ausführen. 

Üblicherweise verwendete Dokumente

PD S1 ausgestellt von der deutschen Krankenkasse, abzugeben bei Udbetaling Danmark

Gesundheitskarte: Krankenversicherungskarte in Deutschland, berechtigt zu allgemeinen Leistungen in Deutschland.

EHIC / Die blaue Karte / det blå kort: Eurpäische Krankenversichertenkarte, gilt nicht in Dänemark und nicht in Deutschland.



 

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