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Besondere Elternzeitregeln für spezielle Situationen in Dänemark


05.02.2024


Über die bereits sehr umfassenden allgemeinen Regeln zu Elternzeit und Elterngeld in Dänemark hinaus, welche dem einzelnen Elternteil jeweils Anspruch auf 24 Wochen Elternzeit mit Elterngeld nach der Geburt gewähren, können besondere Regeln je nach Situation gelten. Diese Sonderregeln können z.B. mehr Anspruch auf Elternzeit für den einzelnen Elternteil oder andere Möglichkeiten der Übertragung von Elternzeit an den anderen Elternteil oder sogar an nahestehende Verwandte, bedeuten. Am 01.01.2024 wurden zusätzliche Sonderregelungen für „Soloeltern“ bei denen es nur einen Elternteil gibt und Mehrlingseltern eingeführt, die zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen gelten, z. B. für:

  • Alleinerziehende (mit und ohne gesetzlichen zweiten Elternteil),
  • Krankheit,
  • dauerhaft eingeschränkte körperliche oder geistige Fähigkeit, die dazu führt, dass ein Elternteil nicht in der Lage ist, das Kind allein zu betreuen,
  • wenn ein Elternteil nach der Geburt stirbt,
  • wenn ein Elternteil innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes erwerbstätig wird,

usw.

Auf borger.dk finden Sie weitere Informationen zur Elternzeit und den verschiedenen Regelungen in Sondersituationen, die für Arbeitnehmer relevant sein können. Beim Anklicken des Links unter diesem Text, gelangen Sie direkt zur entsprechenden Homepage mit einer Auflistung der verschiedenen Situationen.

https://www.borger.dk/familie-og-boern/barsel-oversigt/barsel-loenmodtagere/barsel-loenmodtagere-ny-orlovsmodel

Bitte beachten Sie, dass es andere Regeln bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit, Adoption usw. gibt. Elternzeit und Elterngeld verlangt grundsätzlich immer eine individuelle Prüfung der Regeln im konkreten Fall, nicht zuletzt, weil es neben den gesetzlichen Regeln auch tarifvertragliche Verhältnisse geben kann, die in Betracht gezogen werden müssen. Vor allem in besonderen Situationen ist es wichtig, weitere Informationen einzuholen, da viele Faktoren Einfluss auf den Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld haben. Darüber hinaus kann es verschiedene Fristen geben, die eingehalten werden müssen, um den Anspruch auf Elternzeit bzw. Elterngeld nicht zu verlieren. Bei grenzüberschreitenden Elternzeit-/Elterngeldfällen, z. B. bei Pendlern, müssen ggf. die Elternzeit- und Elterngeldregeln beider Länder berücksichtigt werden, um zu bestimmen, welche Regeln für den jeweiligen Elternteil gelten. Auch hier sollte man sich gründlich informieren.

Auf unserer Homepage finden Sie Informationen zu Elternzeit- und Elterngeld in Dänemark und Deutschland sowie zu den grenzüberschreitenden Elternzeit- und Elterngeldregeln. Der Artikel ist unter folgendem Link verfügbar:

https://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/Leben_und_arbeiten_in_Daenemark/Sozialversicherung/Familienleistungen/Elternzeit_in_DK.php

 

Region Sønderjylland-Schleswig

Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de

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