Hinterbliebenenrente
In Deutschland werden aus den Ansprüchen eines Versicherten Witwen- und Waisenrenten gezahlt. Wie hoch diese Ansprüche sind, hängt von den eingezahlten Beiträgen und Versicherungsjahren oder von der Besoldungsgruppe und den Dienstjahren (Beamte) ab. Unter Witwen sind auch Witwer gemeint.
Der Rentenanspruch besteht grundsätzlich, es kann jedoch zu einer Kürzung aufgrund eigener Einkünfte der Hinterbliebenen kommen. Will man diesbezüglich Näheres erfahren, z.B. zur Höhe der Rente für einen Ehegatten, sollte man sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Beamte können sich an ihren Dienstherrn wenden.
Für Grenzpendler aus Dänemark ist es wichtig, dass sie ihre Angehörigen über diese Rentenmöglichkeit informieren, da diese Renten in Dänemark heutzutage unbekannt sind.
Hinterbliebenenrenten für Pendler
Hinterbliebene Ehegatten und Kinder dieser Rentner erhalten Witwen- und Waisenrenten nach allgemeinen deutschen Vorschriften. Diese Renten werden auch nach Dänemark gezahlt.
Weitere Informationen erhält man beim Anklicken des Links unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
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